B196

Motorradfahren (125ccm) mit Autoführerschein (B196)

Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
    (5 Doppelstunden a 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden a 90 Minuten Theorieunterricht)

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

Es ist kein Motorradführerschein!! Man darf innerhalb Deutschlands Motorräder der Klasse A1 mit der B196 fahren.

Eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A2 ist aber nicht möglich!

Sollte die Mindestausbildung nicht ausreichend sein (also zusätzliche Fahrstunden nötig sein), dann werden diese zusätzlich zum Pauschalpreis (800,00 €) nach den aktuellen Preisen der Klasse A1 berechnet.

Nach oben scrollen