Ausbildungen
Hier ein Überblick über den ungefähren Ablauf zum Erwerb des Führerscheins.
1. Führerscheinantrag
Für jede Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
Diesen Antrag kann man frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse stellen.
Für Pkw bzw. Krad wird folgendes benötigt:
1. Ein biometrisches Passbild
2. Ein Sehtest (gibt’s beim Optiker für ca.6,00 € – Ausweis nicht vergessen)
3. Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs “Erste Hilfe” ( 9 Unterrichtseinheiten)
(nicht erforderlich bei Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis sofern ein gültiger Nachweis über den “Erste Hilfe Kurs” bei der Behörde vorliegt)
Informationen wo und wann diese Kurse stattfinden gibt es in der Fahrschule.
Die Wege zu den Behörden nimmt Euch die Fahrschule ab. Der Antrag kostet ca. 50,00 €.
Darin enthalten ist die Gebühr für den Führerschein.
2. Prüfungfristen
Theorieprüfung kann 3 Monate vor erreichen des Mindestalters der beantragten Klasse abgelegt werden.
Praxisprüfung kann 1 Monat vor erreichen des Mindestalters der beantragten Klasse abgelegt werden.
Eine nichtbestandende Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eventuell die Möglichkeit einer Fristverkürzung. Infos dazu gibt es in der Fahrschule
3. Theorieausbildung
Der Theorieunterricht besteht aus 2 Teilen. Einem allgemeinen Teil und einem Klassenspezifischen Teil.
Mindeststunden a. 90 Minuten für die Theorieausbildung | |||
allgemeiner Teil | Klassenspezifischer Teil | ist schon eine Fahrerlaubnis vorhanden verringert sich der allgemeine Teil auf 6 Stunden a. 90 Minuten | |
Klasse B | 10 | 2 | |
Klasse A1 | 10 | 4 | |
Klasse A2/A | 10 | 4 |
4. praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird nach einem Stufenausbildungsplan durchgeführt.
Jeder Fahrschüler kann so jederzeit sehen wie weit er in seiner Ausbildung fortgeschritten ist.
Die Ausbildung beinhaltet Übungsstunden (Grundstufe, Aufbaustufe und Leistungsstufe).
Im Anschluss kommt die Stufe der Sonderfahrten. Hier gibt es gesetzliche Vorschriften über die Mindestanzahl.
Mindeststunden der Sonderfahrten a. 45 Minuten | |||||
Klasse B | Klasse BE | Klasse A1/A2/A Ersterwerb Motorrad | Klasse A2 (Ausnahme Aufstiegsprüfung) bei Vorbesitz A1 | Klasse A (Ausnahme Aufstiegsprüfung) bei Vorbesitz A1 oder A2 | |
Überland | 5 | 3 | 5 | 3 | 3 |
Autobahn | 4 | 1 | 4 | 2 | 2 |
Dämmerung, Dunkelheit | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 |
Als Abschluss kommt die Reifestufe. Hier geht es dann um das selbstständige bewältigen von Verkehrssituationen.
Gleichzeitig dient sie der Vorbereitung auf die praktische Prüfung.