BF 17 Ablauf

Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Man kann sich ab 16 1/2 Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule .

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument gilt nur in Deutschland, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken!!

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland sollte man in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es weiterhin Probleme mit der Anerkennung der Prüfbescheinigung geben könnte.

Preisübersicht:

  • Grundgebühr bei Ersterwerb: 450,00 €
  • Grundgebühr bei Erweiterung: 280,00 €
  • Übungsstunde a. 45 Minuten: 60,00 €
  • Sonderfahrstunde a. 45 Minuten: 70,00 €
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung: 180,00 €

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