Motorrad
KLASSE AM Kleinkrafträder – dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge
- Mindestalter: 15 Jahre
- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der o.g. Verordnung,
- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der o.g. Verordnung,
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der o.g. Verordnung.
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Die besonderen Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht.
KLASSE A1 Leichtkrafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter: 16 Jahre
- Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und begrenzt bis 11 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge max 45 km/h bbH*, max 15 kW Motorleistung
- Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten a. 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
KLASSE A2 – Mittelschwere Krafträder
- Mindestalter: 18 Jahre
- Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
- Bei zweijährigen Vorbezitz der Klasse A1 – nur praktische Prüfung
- Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen
Die besonderen Ausbildungsstunden a. 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland.
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
KLASSE A Schwere Krafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad
- Mindestalter: 24 Jahre
- Über 35 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern
- Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter: 21 Jahre
- Über 15 kW Motorleistung
- Hubraum mehr als 50 ccm
- Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden a. 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 oder A2
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Preisübersicht Klasse AM:
- Grundgebühr bei Ersterwerb: 450,00 €
- Übungsstunde a. 45 Minuten: 55,00 €
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: 160,00 €
Preisübersicht Klasse A1:
- Grundgebühr bei Ersterwerb: 450,00 €
- Grundgebühr bei Erweiterung: 280,00 €
- Übungsstunde a. 45 Minuten: 60,00 €
- Sonderfahrstunde a. 45 Minuten: 70,00 €
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: 180,00 €
Preisübersicht Klasse A2/A
- Grundgebühr bei Ersterwerb: 450,00 €
- Grundgebühr bei Erweiterung: 280,00 €
- Übungsstunde a. 45 Minuten: 65,00 €
- Sonderfahrstunde a. 45 Minuten: 75,00 €
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: 180,00 €