Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Man kann sich ab 16 1/2 Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule .

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument gilt nur in Deutschland, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken!!

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland sollte man in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es weiterhin Probleme mit der Anerkennung der Prüfbescheinigung geben könnte.

Wo überall gilt der Führerschein mit 17?

Er gilt nur in Deutschland! Es handelt sich um eine nationale Sonderregelung, die im Ausland nicht anerkannt wird. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist also ein Fahrerwechsel angesagt!
Die bisher einzige Ausnahme stellt Österreich dar. In Österreich darf  man mit dem deutschen B 17 Führerschein in Begleitung fahren

Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

 

  • · Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der
      Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach irgendjemand spontan
      als Begleitperson mitfahren.
  • · Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
      und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen.
  • · Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!),
      für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • · Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
  • · Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen,
      sondern fährt nur als Berater mit.
Das Fahren ohne Begleiter ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Als  Konsequenz wird ein Bußgeld verhängt und die Fahrerlaubnis des jungen  Fahrers widerrufen. Das gilt nicht für die eingeschlossenen Klassen AM, S und L. Außerdem wird die Probezeit verlängert und der Fahranfänger muss eine kostenpflichtige Nachschulung (Aufbauseminar) besuchen. Eine neue  Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden.  Wenn jedoch eine Prüfung für das Mofa oder die Führerscheinklassen A1,  AM, S, L oder T bereits vor der Pkw-Fahrausbildung abgelegt wurde,  bleiben diese Fahrerlaubnisse erhalten.

Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?

Zunächst einmal mit dem jedem Pkw, der in der Klasse B beschrieben ist. Aber Vorsicht: unbedingt einen Blick in den Kfz-Versicherungsvertrag werfen! Wurde der Vertrag beispielsweise so abgeschlossen, dass der Fahrer ein bestimmtes Mindestalter haben muss (um dadurch an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), dann darf versicherungstechnisch eben kein 17Jähriger ans Steuer. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verliert das Fahrzeug zwar nicht automatisch den Haftpflichtversicherungsschutz, aber die Versicherung wird saftige Nachzahlungen als Vertragsstrafe fordern (so genannter Regress). Sogar die Kündigung durch den Versicherer ist möglich.

Übrigens: Wie beim normalen Führerschein mit 18 erwirbt man mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Bei Fahrten mit diesen Klassen benötigt man aber folgerichtig keinen Beifahrer, weil man das Mindestalter (16) ja schon erreicht hat.

Wann beginnt und endet die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, im Fall des Begleiteten Fahrens mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird (vielleicht weil kein Auto da ist oder sich die Eltern nicht trauen...). Denn die Probezeit fragt nicht nach der Kilometerleistung.