Seit 19.01.2013 gilt folgende Regelung für Anhänger

Klasse B

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässiges  Gesamtgewicht und Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer  ist als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
 

Klasse B '96' (mit Schlüsselzahl 96)

Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und  Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wobei die Summe  der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg,  aber nicht größer als 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Vorbesitz: Klasse B oder Klasse B beantragt
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine, nach bescheinigter Ausbildung erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein
 

Klasse BE

Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger (auch Sattelanhänger) bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis (mit praktischer Ausbildung)
Erfordert: Vorbesitz Klasse B oder Klasse B beantragt, Passbild, Sehtest